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FEST²HOCH ZWEI

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Aussteller – Fest Hoch Zwei (Schweiz)

Veranstalter

Fest Hoch Zwei
Lättweg 20
5034 Suhr (Schweiz)
E-Mail: info@fest-hoch-zwei.ch

Veranstaltung

Fest Hoch Zwei
Hochzeitsmesse | Kunsthandwerkermarkt | Streetfoodfestival
Indoor & Outdoor Veranstaltung

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Veranstalter und Ausstellern, die sich zur Teilnahme an der Veranstaltung “Fest Hoch Zwei” anmelden. Mit der Anmeldung akzeptiert der Aussteller diese AGB verbindlich.

2. Anmeldung & Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich über das offizielle Anmeldeformular auf der Website.

  • Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Ausstellers dar.
  • Der Vertrag kommt durch die schriftliche Zusage des Veranstalters sowie die Rechnungsstellung zustande.
  • Der Veranstalter kann Anmeldungen ablehnen (z. B. bei Platzmangel oder Konzept-Abweichung).

3. Standeinteilung & Veranstaltungsbereiche

  • Die Veranstaltung findet Indoor und Outdoor statt.
  • Standgrössen und Preise sind auf der Website klar definiert und gelten verbindlich.
  • Nach schriftlicher Anmeldung erfolgt die Standeinteilung entsprechend der gebuchten Kategorie. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht.
  • Aufbau- & Abbauzeiten werden rechtzeitig mitgeteilt und sind verbindlich.

4. Teilnahmegebühren & Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die auf der Website publizierten Preise.
  • Mit der schriftlichen Zusage und Rechnungsstellung wird die Teilnahmegebühr fällig.
  • Zahlungsfrist: innerhalb von 14 Kalendertagen.
  • Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann der Veranstalter den Platz neu vergeben.

5. Rücktritt / Stornierung durch den Aussteller

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

  • Bis 14 Tage nach der Anmeldung ist eine kostenlose Stornierung möglich
  • danach bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
  • 29 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr

Massgeblich ist das Eingangsdatum der Stornierung.

6. Sonderregelung bei kurzfristigen Anmeldungen

(weniger als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn)

  • Ein Rücktritt ist maximal innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Absenden der Anmeldung möglich.
  • Nach schriftlicher Zusage und Rechnungsstellung ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 3 Tagen zu bezahlen.
  • Nach Ablauf dieser 3 Arbeitstagen besteht kein Rücktrittsrecht mehr; die volle Gebühr wird geschuldet.

7. Ausfall / Änderungen durch den Veranstalter

  • Bei höherer Gewalt, behördlichen Anweisungen, Sicherheitsgründen, technischen Problemen oder vergleichbaren Ereignissen kann die Veranstaltung verschoben oder abgesagt werden.
  • Bereits geleistete Gebühren werden – soweit möglich – anteilig zurückerstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
  • Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Wetterbedingungen / Outdoor-Bereiche

  • Die Teilnahme erfolgt auch bei ungünstigen Wetterbedingungen.
  • Wettereinflüsse (Regen, Temperatur, Wind etc.) berechtigen nicht zu Rücktritt, Preisnachlass oder Schadenersatzansprüchen.
  • Der Aussteller ist selbst verantwortlich für wetterfeste Standgestaltung und Schutz seiner Waren.

9. Haftung

  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Ausstellungsware, Fahrzeugen oder Standmaterial.
  • Der Aussteller trägt Verantwortung für ausreichenden Versicherungsschutz.
  • Eine Haftung des Veranstalters besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Vorschriften, Sicherheit & Bewilligungen

  • Schweizer Gesetzgebung sowie behördliche Vorgaben sind einzuhalten.
  • Streetfood- & Gastronomieanbieter benötigen gültige Bewilligungen gemäss der Lebensmittelgesetzgebung (Hygienekontrolle, Allergeninformationen etc.).
  • Elektrische Geräte müssen in einwandfreiem, geprüftem Zustand sein.
  • Den Weisungen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.

11. Strom, Wasser, Reinigung & Abfall

  • Strom- und Wasseranschlüsse dürfen nach vorheriger Absprache (schriftliche Anmeldung im Anmeldeformular unter “Besondere Anforderungen” notwendig) genutzt werden.
  • Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand sauber zu halten.
  • Abfälle sind ordnungsgemäss zu entsorgen; bei Missachtung kann eine Reinigungspauschale erhoben werden.
  • Der Stand ist nach Veranstaltungsende vollständig und sauber zu hinterlassen.

12. Werbung & Bildrechte

  • Der Aussteller stimmt zu, dass während der Veranstaltung Bilder und Videos erstellt und für Marketingzwecke des Veranstalters verwendet werden dürfen, ohne Anspruch auf Vergütung.
  • Werbung ausserhalb des eigenen Standbereichs ist nur mit Zustimmung des Veranstalters erlaubt.
  • Für Werbemöglichkeiten ausserhalb des eigenen Standbereichs ist der Ausstellerkatalog zuständig. Jeder Aussteller hat die Möglichkeit, im Ausstellerkatalog zu erscheinen. Details dazu finden Sie im Kapitel „Werbung”.

13. Datenschutz

Personendaten werden ausschliesslich zur Organisation und Vertragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, ausser dies ist gesetzlich erforderlich.

14. Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig.
  • Es gilt Schweizer Recht.
  • Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Aarau (Kanton Aargau).

Stand: Januar 2026

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